KOSTEN
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich versicherte Patienten können in meiner Praxis durch das Kostenerstattungsverfahren abrechnen. Durch die oftmals unzumutbaren Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem kassenärztlichen Psychotherapeuten, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf eine Kostenerstattung für die Behandlung in einer Privatpraxis zu stellen. Nähere Informationen finden Sie in der aktuellen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.
01 Privat Versicherte
Im Normalfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen bzw. Beihilfestellen übernommen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach Ihren vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten Verhaltenstherapie.
Bei der Beantragung der Therapie bin ich Ihnen gerne behilflich. Nach den ersten fünf Terminen (Probatorische Sitzungen) wird in der Regel ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe gestellt.
02 Selbstzahler
Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Das Abrechnungshonorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
03 KOSTEN
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich versicherte Patienten können in meiner Praxis durch das Kostenerstattungsverfahren abrechnen. Durch die oftmals unzumutbaren Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem kassenärztlichen Psychotherapeuten, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf eine Kostenerstattung für die Behandlung in einer Privatpraxis zu stellen. Nähere Informationen finden Sie in der aktuellen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.
01 Privat Versicherte
Im Normalfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen bzw. Beihilfestellen übernommen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach Ihren vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten Verhaltenstherapie.
Bei der Beantragung der Therapie bin ich Ihnen gerne behilflich. Nach den ersten fünf Terminen (Probatorische Sitzungen) wird in der Regel ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe gestellt.
02 Selbstzahler
Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Das Abrechnungshonorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
03 KOSTEN
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich versicherte Patienten können in meiner Praxis durch das Kostenerstattungsverfahren abrechnen. Durch die oftmals unzumutbaren Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem kassenärztlichen Psychotherapeuten, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf eine Kostenerstattung für die Behandlung in einer Privatpraxis zu stellen. Nähere Informationen finden Sie in der aktuellen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.
01 Privat Versicherte
Im Normalfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen bzw. Beihilfestellen übernommen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach Ihren vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten Verhaltenstherapie.
Bei der Beantragung der Therapie bin ich Ihnen gerne behilflich. Nach den ersten fünf Terminen (Probatorische Sitzungen) wird in der Regel ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe gestellt.
02 Selbstzahler
Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Das Abrechnungshonorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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